Angebot vom Baubetriebshof: Bruchholz als Feuerholz für den Eigenbedarf erwerben

Bruchholz aus einigen gemeindlichen Forst- und Grünanlagen im Rahmen der sogenannten „Selbstwerbung“

Den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Henstedt-Ulzburg soll es zeitlich begrenzt ermöglicht werden, Bruchholz aus einigen gemeindlichen Forst- und Grünanlagen im Rahmen der sogenannten „Selbstwerbung“ zu erhalten. „Wir kommen damit zahlreichen Anfragen von Bürgern und Bürgerinnen nach, die für den Eigenbedarf etwas Feuerholz von der Gemeinde erwerben möchten“, so Bürgermeisterin Ulrike Schmidt.

Interessierte melden sich bitte ausschließlich per Email unter bbh@h-u.de beim Baubetriebshof der Gemeinde Henstedt-Ulzburg und geben in der Betreffzeile das Stichwort „Feuerholzerwerb“ an. Die Anmeldungen werden entsprechend der Reihenfolge der Eingänge bearbeitet.

Es kann ausschließlich Bruchholz (am Boden liegendes Holz, durch Sturmereignisse umgekippte Bäume) erworben werden, das heißt es dürfen von den Erwerbenden keine Bäume aus den Beständen gefällt werden. Die Erwerbenden werden vor Ort in die Forstflächen eingewiesen, aus denen sie Holz entnehmen dürfen. Erwerbende, die mit einer Kettensäge arbeiten wollen, müssen einen entsprechenden Befähigungsnachweis vorlegen.

Es wird eine einmalige Kostenpauschale von 100 Euro erhoben, die nach Aufforderung auf ein Konto der Gemeindekasse zu überweisen ist. Als Maximalmenge dürfen fünf Schüttraummeter Holz aus den Beständen entnommen worden. Je nach Nachfrage behält sich die Gemeinde vor, die Anzahl der Erwerbenden zu begrenzen.

Diese Aktion endet zunächst am 31. Dezember 2022. Sollte sie über das Jahresende hinaus verlängert werden, wird hierüber noch einmal gesondert informiert.

Den Baubetriebshof so viele Anfragen erreicht, dass diese erstens das Angebot an Bruchholz übersteigen und außerdem nicht mehr zeitnah von den Mitarbeitern des Baubetriebshofs bearbeitet werden können.
Aus diesen Gründen muss das Angebot, Bruchholz als Feuerholz über den Baubetriebshof erwerben zu können, leider wieder eingestellt werden. Die bisher eingegangenen Anträge werden noch nach der Reihenfolge der Eingänge abgearbeitet.

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