Hinweise zur Landtagswahl

Am 8. Mai 2022 ist Landtagswahl in Schleswig-Holstein. Für Wählerinnen und Wähler, die ihre Stimme am Wahltag abgeben, hat die Gemeinde Henstedt-Ulzburg folgende Hinweise:

Da sich die Corona-Infektionszahlen weiterhin auf einem hohen Niveau befinden, werden in den Wahllokalen zum Schutze der Wählerinnen und Wähler, aber auch der Mitglieder der Wahlvorstände, wie bereits bei der vergangenen Bundestagswahl, erneut Hand- und Flächendesinfektionsmittel sowie Hygiene-Trennwände vorgehalten. Zum Schutz für sich selbst und andere, wird dringend darum gebeten, während des Aufenthaltes in den Wahllokalen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und ausreichend Abstand zu anderen Personen einzuhalten. Das Mitbringen und Benutzen eigener Stifte für die Stimmenabgabe ist möglich und sogar erwünscht.

Die Wahllokale in Henstedt-Ulzburg sind – mit Ausnahme des Wahllokals in der Kita Am Wöddel – barrierefrei erreichbar. Wählerinnen und Wähler mit einer Behinderung oder Mobilitätsbeeinträchtigung, denen es nicht möglich ist, ihr Wahllokal aufzusuchen, können noch bis zum 6. Mai 2022, 12 Uhr, schriftlich oder mündlich einen Wahlschein bei der Gemeinde Henstedt-Ulzburg beantragen. Blinde und sehbehinderte Menschen können Stimmzettelschablonen beim Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e. V. unter Tel.: 0451/4085080 oder unter info@bsvsh.org anfordern.

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