„Danke, wählen kann ich allein“, ein besonderes Hilfsangebot zur Landtagswahl am 8. Mai 2022 in Schleswig-Holstein

Der Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e.V. (BSVSH) wurde auch in diesem Jahr vom Land Schleswig-Holstein beauftragt, ein umfangreiches „Wahlhilfepaket“, welches neben der Schablone auch alle auf dem Stimmzettel aufgedruckten Informationen in Großdruck oder auf Audio-CD, mit erläuternden Begleitinformationen über den Aufbau der Stimmzettelschablone und die Reihenfolge der zur Wahl stehenden Personen bzw. Parteien sowie Hinweise zur richtigen Handhabung der Schablone enthält. Auf diese Weise können alle Angaben über die Bewerberinnen und Bewerber und über die Parteien, die sich auf dem Stimmzettel befinden, in Erfahrung gebracht werden.
Sehbehinderten Menschen wird so ermöglicht, ihre Stimme ohne Hilfe einer anderen Person abzugeben. Wahlschablonen gewährleisten somit ein barrierefreies Wählen. Allen Interessenten stellen wir das Wahlhilfepaket kostenlos zur Verfügung.

Wenn Sie mit Hilfe dieses Wahlhilfepaketes an der Landtagswahl 2022 teilnehmen und selbständig Ihre Stimme abgeben möchten, fordern Sie das Wahlhilfepaket ab sofort bis spätestens jedoch zum 30. April 2022 an, dazu bieten wir Ihnen folgende Möglichkeiten an:

  • telefonisch unter 0451/ 408 508-0
  • senden Sie eine E-Mail an: info@bsvsh.org
  • per Post: BSVSH, Memelstr. 4, 23554 Lübeck

Aus produktionstechnischen Gründen wird die Auslieferung der Wahlhilfepakete erst ab dem 20.04.2022 erfolgen.

Dann noch ein Hinweis in eigener Sache:

Wenn Sie die Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl erhalten und Briefwahl oder andere Hilfen beantragen möchten, melden Sie sich bei dem für Sie zuständigen Amt (Absender der Wahlbenachrichtigungskarte), um dort die Briefwahlunterlagen anzufordern. Der BSVSH kann diese Bestellungen nicht aufnehmen, weiterleiten oder bearbeiten, da wir nicht für die Briefwahlunterlagen zuständig sind.

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