Schülerfahrkarten ab dem Schuljahr 2021/2022

OLAV - Online-Verfahren zur Beantragung von Schülerfahrkarten

Erstmals ab dem Schuljahr 2021/22 wird es für alle Schüler*innen mit Wohnsitz im Kreis Segeberg ein Online-Verfahren zur Beantragung von Schülerfahrkarten geben. Der Online-Antrag OLAV steht ab dem 10. Mai 2021 über die Homepage  www.ticket-olav.de allen Antragsteller*innen zur Verfügung.

Bei Antragstellung wird geprüft, ob es sich bei der gewählten Schule um die nächstgelegene, allgemeinbildende Schule in öffentlicher Trägerschaft handelt und eine Klasse der Jahrgangsstufen 1-10 besucht wird. Ausgenommen sind grundsätzlich Schüler*innen, die am Schulort wohnen, es sei denn, der Schulträger hat Sonderregelungen getroffen.

Wird nicht die nächstgelegene Schule der jeweiligen Schulart besucht, kann eventuell ein Selbstzahlerbeitrag anfallen. Dieser Betrag wird automatisch bei der Onlineantragstellung ermittelt.

  • Wie erfolgt die Antragstellung?
    Die Eltern/Erziehungsberechtigten oder der/die volljährige(r) Schüler*in stellen den Antrag online über www.ticket-olav.de. Für das Schuljahr 2021/22 sind die Anträge bis zum 10. Juni 2021 über das Online-Verfahren zu stellen.
    Zu beachten ist, dass bei Antragstellung ein digitales Passbild des/der Schüler(s)*in von dem Endgerät hochgeladen werden muss.

  • Wo gibt es weitere Informationen?
    Auf der Homepage www.ticket-olav.de sind weitere Informationen unter der Rubrik FAQ rund um das Schülerfahrkartenverfahren zu finden.

  • Sie haben noch weitere Fragen?
    Bei Fragen wenden Sie sich gerne ab dem 10.05.2021 an die Schülerbeförderungshotline der Zentralen Stelle Schülerfahrkarten (montags und mittwochs zwischen 9:00 - 11:00 Uhr sowie donnerstags zwischen 14:00 -16:00 Uhr) unter der Rufnummer 04541/888-288.
Erklärvideo zum Online-Verfahren zur Beantragung von Schülerfahrkarten:

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