Wildvogelgeflügelpest

Wildvogelgeflügelpest-Beobachtungsgebiet

Nach Ablauf der vorgegebenen Fristen konnte das Beobachtungsgebiet in Henstedt-Ulzburg nun erfreulicherweise teilweise wieder aufgehoben werden. Das neue Beobachtungsgebiet betrifft jetzt nur noch das Gemeindegebiet östlich der Kreisstraße K 53 (Kiefernweg / Norderstedter Straße) und südlich der Dorfstraße sowie der Landesstraße L 75 (Götzberger Straße).

Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit gelten auch für das neue Beobachtungsgebiet folgende Schutzmaßnahmen, die der Kreis Segeberg mit Allgemeinverfügung vom 14.03.2017 angeordnet hat:

  • Sämtliches Geflügel (Hühner, Truthühner (Puten), Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) eines Bestandes ist
     a) in geschlossenen Ställen oder
     b) unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung (Schutzvorrichtung) besteht,
    zu halten.
  • Wer Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse hält, hat dies dem Kreis Segeberg, Der Landrat, Fachbereich Ordnungswesen, Straßenverkehr, Verbraucherschutz, Fachdienst Tiergesundheit und –haltung (Veterinäramt), Hamburger Straße 30, 23795 Bad Segeberg, Telefon 04551 –951-334/337, Telefax 04551 – 951-237, Email: veterinaer@kreis-segeberg.de unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift, und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes unverzüglich mitzuteilen, soweit dies noch nicht erfolgt ist.
  • Wer einen Hund oder eine Katze hält, hat sicherzustellen, dass diese im Beobachtungsgebiet nicht frei umherlaufen (Anleinpflicht).
  • Gehaltene Vögel dürfen nicht zur Aufstockung des Wildvogelbestandes freigelassen werden.
  • Federwild darf nur mit Genehmigung des Kreises Segeberg oder aufgrund einer Anordnung des Kreises gejagt werden.

Sollten im Beobachtungsgebiet tote Wasservögel, Greifvögel und sogenannte Aasfresser (Krähen, Möwen) gefunden werden, sind diese telefonisch bei der Gemeinde unter 04193-963-0 zu melden.  Die Verwaltung bittet, die toten Vögel in einem Kunststoffbeutel verpackt an der zentralen Sammelstelle auf dem Baubetriebshof, Tiedenkamp 13 in Henstedt-Ulzburg abzugeben.

Weitere Informationen können der beiliegenden Verfügung des Kreises Segeberg entnommen werden.

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