Gericht hat entschieden Bürgerentscheid zur Kita-Organisation muss durchgeführt werden

Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat am 28. Juli 2017 entschieden, dem Antrag der Elterninitiative „ProEigenbetrieb“ vom 21. Juli 2017 stattzugeben und hat die sofortige Vollziehung des Bürgerentscheides zur Kita-Organisation angeordnet. Aus dem Grund hat der Bürgervorsteher, Herr Dr. Dietmar Kahle, kurzfristig zu einer Sitzung der Gemeindevertretung am Donnerstag, den 10. August 2017, eingeladen. In dieser Sitzung sollen die Beschlüsse zur Vorbereitung und Durchführung des Bürgerentscheides gefasst sowie der Abstimmungstag des Bürgerentscheids festgelegt werden.

Die Kommunalaufsicht des Kreises Segeberg hatte Ende Juni die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens per Bescheid bestätigt. Danach ist innerhalb von drei Monaten der Bürgerentscheid durchzuführen. Unter Achtung der gesetzlichen Fristen sowie der wahlrechtlichen Vorschriften ist der einzige mögliche Termin für den Bürgerentscheid zur Kita-Organisation der 24. September 2017. Die zeitgleiche Abstimmung zusammen mit der Bundestagswahl erspart der Gemeinde Henstedt-Ulzburg Kosten und Aufwand, da nicht an einem gesonderten Termin Wahllokale eingerichtet und Wahlhelfer gefunden werden müssen. Außerdem darf an diesem Tag von einer höheren Wahlbeteiligung ausgegangen werden, wodurch das Ergebnis des Bürgerentscheids ein höheres Maß an Akzeptanz erlangen wird.

Die Bürgerinnen und Bürger in Henstedt-Ulzburg werden also voraussichtlich zusammen mit der Bundestagswahl über die neue Organisationsform der zehn gemeindeeigenen Kindertagesstätten abstimmen. Zur Auswahl stehen die Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) und der Eigenbetrieb. Im Vorwege werden allen Stimmberechtigten, zusammen mit den Abstimmungsunterlagen entsprechende Informationen zu den beiden Betriebsformen sowie den Standpunkten der Elterninitiative „ProEigenbetrieb“ und den AöR-Befürwortern zugesandt. Außerdem besteht für die Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, die unterschiedlichen Standpunkte auf einer Informationsveranstaltung erklärt zu bekommen, die auf Vorschlag der Verwaltung am 6. September 2017 um 19.30 Uhr im Forum des Alstergymnasiums stattfinden soll.

Zum Hintergrund: Es ist erforderlich, die gemeindeeigenen Kindertagesstätten in Henstedt-Ulzburg, insbesondere in den verwaltungsseitigen Strukturen, neu zu organisieren. Nach zweijähriger intensiver Behandlung in der Verwaltung und den gemeindlichen Gremien haben sich zwei mögliche Organisationsformen herauskristallisiert. Im Dezember 2016 hat die Mehrheit der Gemeindevertretung (CDU, WHU, BFB und FDP) beschlossen, die Kindertagesstätten in eine Anstalt öffentlichen Rechts zu überführen. Die Verwaltung, inklusive Personalrat, Rechnungsprüferin und Gleichstellungsbeauftragte, die SPD, die Mehrheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kindertagesstätten und des Kita-Beirats sowie die 1. stellvertretende Bürgermeisterin, Elisabeth von Bressensdorf, hatten den Eigenbetrieb favorisiert. Gegen die Entscheidung der Gemeindevertretung hat sich die Elterninitiative „ProEigenbetrieb“ formiert und ein erfolgreiches Bürgerbegehren gestartet, indem innerhalb von drei Monaten das Quorum von 1.803 Unterschriften mit 2.642 gesammelten Unterschriften deutlich übertroffen wurde. Die Kommunalaufsicht des Kreises Segeberg hatte die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens im Juni 2017 per Bescheid festgestellt. Hiergegen wurde von den AöR-befürwortenden Gemeindevertretern am 18. Juli 2017 Widerspruch eingelegt, weil sie die Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens anzweifelten. Aufgrund des Widerspruchs hat sich die Elterninitiative am 21. Juli 2017 an das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht gewandt und einen Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehung des Bescheides der Kommunalaufsicht gestellt. Diesem Antrag hat das Verwaltungsgericht am 28. Juli 2017 stattgegeben und die sofortige Vollziehung des Bürgerentscheides zur Kita-Organisation angeordnet.

Anlage:
Beschluss

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