Das LLUR stellt am 30. Juni den Managementplan-Vorentwurf für das FFH-Gebiet „Nienwohlder Moor“ im Bürgerhaus Nahe vor

Nienwohlder Moor

FLINTBEK / ITZSTEDT. Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) lädt ein zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung am 30.6.2016 um 18:00 Uhr im Bürgerhaus der Gemeinde Nahe (neben dem Restaurant La Trattoria) Segeberger Straße 90, 23845 Itzstedt.

Vorgestellt wird der Entwurf des Managementplans für das Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) „Nienwohlder Moor“. Das NSG „Nienwohlder Moor“ ist Teil des FFH-Gebietes „Alstersystem mit Itzstedter See und Nienwohlder Moor“ und damit ein Teil des größten Schutzgebietsnetzes weltweit. In dem Managementplan werden die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung und zur Entwicklung des Hochmoores und seiner angrenzenden Flächen dargestellt.

Alle Eigentümer, Nutzer und sonstige Interessierte sind zu dieser Veranstaltung eingeladen Wir würden uns freuen, wenn Sie den Termin in Ihrem Presseorgan veröffentlichen und laden Sie herzlich zur Veranstaltung ein. Angehängt finden Sie auch eine Karte des Gebietes.

Seine Bedeutung für den Naturschutz erlangt das Nienwohlder Moor vor allem durch seine Größe, seinen Erhaltungszustand trotz Degeneration und die gute Entwicklung der maschinellen Abtorfungsfläche nach Wiedervernässungsmaßnahmen. Neben den moortypischen Lebensräumen „Renaturierungsfähiges Hochmoor“, „Übergangsmoor“ und „Torfmoos-Schlenken“ ist das vielfältige Gebiet mit seinen Bruchwäldern, Feuchtwiesen, Staudenfluren sowie Knicks und Kleingewässern Lebensraum von FFH- Arten wie Moorfrosch und Kreuzotter sowie seltenen Pflanzen wie dem Sonnentau und dem Weißen Schnabelried. Bemerkenswert sind u. a. Vorkommen von Kranich, Rohrweihe und Neuntöter - allesamt Arten, die gemäß EU-Vogelschutzrichtlinie einem besonderen Schutz unterliegen.

Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) hat einen Vor-Entwurf eines Managementplans erstellt. Der Plan dient dazu, den Schutz und die weitere Entwicklung dieses wertvollen Lebensraumes dauerhaft sicherzustellen und dabei gleichzeitig die örtlichen (Nutzungs-)Interessen zu berücksichtigen.

Der Vorentwurf wurde zunächst mit den Gemeinden und Funktionsträgern sowie mit allen Institutionen, die von einer Umsetzung der geplanten Schutzmaßnahmen betroffen sein könnten, diskutiert. Nun soll dieser auch den Flächeneigentümern, Nutzern und der interessierten Öffentlichkeit präsentiert werden und alle Beteiligten werden die Gelegenheit bekommen, Ergänzungen und Änderungswünsche einzubringen.

Fachliche Ansprechpartnerin des LLUR ist: Angelika Bretschneider, Tel. 04347/ 704- 345, Email: Angelika.Bretschneider@llur.landsh.de

Zum Hintergrund:
Managementpläne, die in Schleswig-Holstein für alle Natura 2000-Gebiete erstellt werden, enthalten Maßnahmen, die erforderlich sind, um zu verhindern, dass sich der Zustand eines FFH-Gebietes gegenüber dem Meldezeitpunkt verschlechtert (sog. „Verschlechterungsverbot“). Hiermit wird eine europarechtliche Vorgabe aus der FFH-Richtlinie umgesetzt. Zusätzlich beinhaltet der Managementplan auch Maßnahmenvorschläge, die zu einer weiteren Verbesserung des Gebietszustandes führen sollen - diese können auf freiwilliger Basis umgesetzt werden.

Weitere Informationen zu den beiden Gebieten und zum Schutzgebietssystem NATURA 2000 allgemein finden sich auch auf der Seite www.natura2000.schleswig-holstein.de

 

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