Änderung der Tagespflegerichtlinie der Gemeinde Henstedt-Ulzburg

Die Tagespflegerichtlinie der Gemeinde Henstedt-Ulzburg ist zum 1. April 2016 geändert worden. Beraten und beschlossen wurde die Änderung am 22. Februar 2016 im Kinder- und Jugendausschuss und am 15. März 2016 in der Gemeindevertretung.

Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg fördert nun die Betreuung von Kindern in Tagespflege auch über die Vollendung des dritten Lebensjahres hinaus, sofern die Gemeinde bei Vollendung des dritten Lebensjahres keinen Kindergartenplatz anbieten kann oder die Eltern ausdrücklich aus besonderen Gründen die Fortsetzung der Tagespflegebetreuung wünschen. Diese Regelung gilt jeweils bis zum Ende eines Kindergartenjahres (31. Juli bzw. 31. August, in Jahren, in denen die Neuaufnahme in den Kindergarten besonders spät erfolgt).

Hintergrund für diese Neuregelung ist, dass Eltern, deren Kinder zum Ende eines Kindergartenjahres ihr drittes Lebensjahr vollenden, für die verbleibenden Monate weiterhin eine Förderung erhalten, sollte kein Kindergartenplatz durch die Gemeinde zur Verfügung gestellt werden können.

Anlage:
Bezuschussung von Tagespflegebetreuung

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