Forstpflegemaßnahmen in der Forstfläche „Hundsmoor“ an der Kisdorfer Straße
In der Forstfläche „Hundsmoor“ an der Kisdorfer Straße am Ortsausgang werden ab Donnerstag, den 19.05.2022 Forstarbeiten durchgeführt. Aufgrund der noch vorhandenen Sturmschäden müssen dort bruch- und umsturzgefährdete Bäume entfernt werden. Nach der Durchführung dieser Pflegemaßnahmen wird die Forstfläche wieder öffentlich zugänglich sein.
News aus Henstedt-Ulzburg
Fahrradversteigerung über das Internet
Die Versteigerung von Fundfahrrädern der Gemeinde Henstedt-Ulzburg wird in diesem Jahr über eine Online-Versteigerungsplattform durchgeführt. Die Versteigerung findet im Zeitraum vom 19.05.2022 (ab 20 Uhr) bis zum 29.05.2022 (bis 20 Uhr) auf dem Portal www.sonderauktionen.net statt.
Finderinnen und Finder, die Eigentumsrechte bei Abgabe einer Fundsache geltend gemacht haben, können letztmalig bis zum 02.05.2022 während der Geschäftszeiten der Gemeindeverwaltung Henstedt-Ulzburg die Fundsache nach vorheriger telefonischer Vereinbarung abholen.
Versteigert werden Fahrräder, deren Fund bis zum 03.08.2021 angezeigt wurde. Die zur Versteigerung stehenden Zweiräder stehen online ab dem 21.04.2022 in einer Vorschau zur Verfügung.
Auf die entsprechenden Hinweise und Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versteigerungsverfahrens wird unter www.sonderauktionen.net hingewiesen.
Weitergehende Auskünfte erteilt Frau Müller, Tel. 04193/963-313.
News aus Henstedt-Ulzburg
Bekanntmachung über die Veröffentlichung der Planunterlagen in dem Planfeststellungsverfahren
nach §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) mit Umweltverträglichkeitsprüfung für den Neubau der 380-kV-Leitung Kreis Segeberg – Raum Lübeck LH-13-328, Ostküstenleitung Abschnitt 1 hier: 1. Planänderung
Wesentlicher Inhalt der Planänderung:
Verschiebungen der Masten der 380-kV-Ltg Audorf-Hamburg/ Nord (LH-13-317) im Bereich des Umspannwerks (UW) Kreis Segeberg
Verschiebungen der Masten im Bereich Krumbecker Hof
Änderungen des Bauverfahrens für die Erdkabeltrasse im Bereich Henstedt-Ulzburg
Fachbeitrag Düker im Bereich Henstedt-Ulzburg
Verlegung der Kabelübergangsanlage (KÜA) Kisdorferwohld West
Änderung des Leitungsprovisoriums im Bereich der Gemeinde Sülfeld
18. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Kreis Segeberg
Aufgrund des § 4 Abs. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 04.03.2022 (GVOBl. Schl.-H. 2022, S. 153), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 26.04.2022 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Segeberg folgende 18. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg erlassen:
Haushaltssatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund des § 77 der Gemeindeordnung in der bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Fassung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 26.04.2022 folgende Haushaltssatzung erlassen:
Jahresrechnung der Jugendstiftung Henstedt-Ulzburg für die Haushaltsjahr 2015 – 2017
Die Jahresrechnungen 2015 – 2017 der Jugendstiftung Henstedt-Ulzburg liegen mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnungen für die Haushaltsjahre 2015 – 2017 vor und werden nach § 92 Abs. 4 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein bekanntgemacht.
Am 8. Mai 2022 findet die Wahl zum Schleswig-Holsteinischen Landtag statt. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.
Die Gemeinde ist in 15 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 06.04.2022 bis 17.04.2022 übersandt worden sind, sind der Wahlkreis, der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die oder der Wahlberechtigte zu wählen hat. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 18:00 Uhr im Rathaus Henstedt-Ulzburg zusammen.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 „Waldschneise-Ost“, 4. Änderung (Anpassung der Grundfläche und der Baugrenze) hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der o.a. Bebauungsplanänderung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Bebauungsplan Nr. 74 "Bahnhof", 6. Änderung (Erweiterung des Bürogebäudes) hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der o.a. Bebauungsplanänderung nach § 3 Abs. 2 BauGB
19. Änderung des Flächennutzungsplans (Gemischte Bauflächen) der Gemeinde Henstedt-Ulzburg hier: Bekanntmachung des geänderten Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Am Donnerstag, dem 28.04.2022, findet um 18:30 Uhr im Ratssaal des Rathauses die nichtöffentlichen Sitzung des Polizeibeirates 04/2018-2023 statt.
Im Rahmen des Hausrechts ist das Betreten des Rathauses nur mit einer qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckung gestattet. Der Ausschussvorsitzende trifft die Entscheidung, ob und wann die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden kann.
News aus Henstedt-Ulzburg
Verordnung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus besonderem Anlass
Aufgrund des § 5 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (LÖffZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.11.2006 (GVOBl. Schl.-H., S. 243), in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Ladenöffnungszeitengesetz vom 30.11.2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 252) wird für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg verordnet:
Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
Das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl für die Wahlbezirke der Gemeinde wird in der Zeit vom 18.04.2022 bis 22.04.2022 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg, Erdgeschoss Zimmer 0.02 für Wahlberechtigte zur Einsicht bereit gehalten. Jede wahlberechtigte Person kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.
Herr Dr. Henning Siemund hat sein anlässlich der Kommunalwahl am 6. Mai 2018 erworbenes Mandat als Gemeindevertreter am 27.03.2022 mit sofortiger Wirkung niedergelegt.
Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, - Amt für Planfeststellung Verkehr - über die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses vom 28.02.2022, Az. APV 3-622.721-19 und des festgestellten Plans
für das Planfeststellungsverfahren nach §§ 18 ff. Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i.V.m. §§ 73 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) – jeweils in der derzeit gültigen Fassung – und §§ 3 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der bis vor dem 16. Mai 2017 geltenden Fassung (UVPG a.F.) für die Elektrifizierung der AKN-Strecke A1 / S21 zwischen der Landesgrenze der Freien und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein und der Stadt Kaltenkirchen, Planfeststellungsabschnitt 2 (PFA 2) auf dem Gebiet der Städte und Gemeinden Bönningstedt, Hasloh, Kölln-Reisiek und Quickborn (Kreis Pinneberg), Ellerau, Henstedt-Ulzburg, Kaltenkirchen, Kisdorf, Neversdorf und Todesfelde (Kreis Segeberg), Reher und Vaale (Kreis Steinburg) sowie Schafflund (Kreis Schleswig-Flensburg)
Bebauungsplan Nr. 24 „Dreangel“, 4. Änderung (Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Kindertagesstätte) hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Nachtragssatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über die Erhebung einer Hundesteuer
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schleswig-Holstein 2003, S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 25.05.2021 (GVOBl. Schleswig-Holstein 2021, S. 566), sowie § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 Satz 1 und 2 und Abs. 2, § 3 Abs. 1 Satz 1, § 3 Abs. 8 und § 18 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005 (GVOBl. Schleswig-Holstein 2005, S. 27), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 13.11.2019 (GVOBl. S. 425), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 22.02.2022 folgende 1. Nachtragssatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über die Erhebung einer Hundesteuer erlassen: