Bekanntmachung der Gemeinde - Satzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
über die Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 148 „Pommernstraße/Kisdorfer Straße“ für das Gebiet nördlich und östlich der Pommernstraße – südlich der Schlesienstraße – westlich der Kisdorfer Straße im Ortsteil Henstedt
Am 26.05.2019 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr. Die Gemeinde ist in 17 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.
Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen zur Europawahl
Das Wählerverzeichnis zur Wahl zum Europäischen Parlament für die Wahlbezirke der Gemeinde Henstedt-Ulzburg wird in der Zeit vom 06.05.2019 bis 10.05.2019 während der allgemeinen Öffnungszeiten
im Rathaus der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg (barrierefrei)
für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.
Nach § 39 Abs. 1 der Europawahlordnung (EuWO) teile ich nachstehend mit, welche Wahlräume für die Europawahl am 26. Mai 2019 barrierefrei zugänglich sind und somit für Rollstuhlfahrerinnen oder Rollstuhlfahrer oder sonst in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkte Wählerinnen oder Wähler stufenlos erreicht werden können:
13. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 19.02.2019 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Segeberg folgende 13. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg erlassen:
I.
§ 5 - Ständige Ausschüsse - Absatz 1 wird dahingehend geändert, dass unter den Buchstaben a) – h) bei der Zusammensetzung jeweils die Mitgliederzahl „11“ durch „13“ ersetzt wird.
II.
Die 13. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg tritt am 19.02.2019 in Kraft.
Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde mit Verfügung des Landrates des Kreises Segeberg vom 04.03.2019 erteilt.
Verordnung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus besonderem Anlass
Aufgrund des § 5 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (LÖffZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.11.2006 (GVOBl. Schl.-H., S. 243), in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Ladenöffnungszeitengesetz vom 30.11.2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 252) wird für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg verordnet:
1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Herstellung von notwendigen Stellplätzen und Garagen sowie Abstellanlagen für Fahrräder in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Stellplatzsatzung)