Am 24. September 2017 findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr
Die Gemeinde ist in 17 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 24. August bis 03. September 2017 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Bekanntmachung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über die Abstimmung zur Organisationsform der gemeindlichen Kindertagesstätten in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Am 24. September findet die Abstimmung zur Organisationsform der gemeindlichen Kindertagesstätten in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg statt. Die Abstimmung dauert von 8 bis 18 Uhr.
Aufstellung der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Wagenhubergelände) hier: 1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB 2. Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Am Dienstag, dem 19.09.2017, findet um 15:00 Uhr im Sitzungsraum 1.22 des Rathauses der Gemeinde Henstedt-Ulzburg die Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Fundtiere Segeberg West 9/2013-2018 statt. Hierzu sind alle Interessierten herzlich eingeladen. Die komplette Tagesordnung zu dieser Sitzung finden Sie in unserem Bürgerinformationssystem.
News aus Henstedt-Ulzburg
B-PLan Nr. 86 2. Änderung
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 „Hamburger Straße – nördlich Beckersbergstraße" hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
Bekanntmachung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 24. September 2017
1.Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Gemeinde Henstedt-Ulzburg wird in der Zeit vom 04. September 2017 bis 08. September 2017 während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg, EG Zi. 0.03 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß den § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.
Bekanntmachung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über das Recht auf Einsicht in das Abstimmungsverzeichnis und die Erteilung von Abstimmungsscheinen für die Abstimmung über den Bürgerentscheid zur Organisationsform der gemeindlichen Kindertagesstätten am 24. September 2017 in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
1. Das Abstimmungsverzeichnis für den Bürgerentscheid zur Organisationsform der gemeindlichen Kindertagesstätten für die Abstimmungsbezirke der Gemeinde wird in der Zeit vom 04. September 2017 bis 08. September 2017 während der Öffnungszeiten in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg, EG Zi. 0.03, für Abstimmungsberechtigte zur Einsicht bereit gehalten. Jede abstimmungsberechtigte Person kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person im Abstimmungsverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine abstimmungsberechtigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Abstimmungsverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Abstimmungsverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Abstimmungsberechtigten
Am 21. November 2017 findet die Wahl zum Seniorenbeirat in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg statt. Der Seniorenbeirat besteht aus mindestens 9 und höchstens 13 gewählten Mitgliedern. Die Henstedt-Ulzburger Seniorinnen und Senioren werden aufgerufen, sich als Wahlkandidaten zur Verfügung zu stellen.
Bürgerentscheid zur Organisationsform der gemeindlichen Kindertagesstätten
Die Gemeindevertretung hat in Ihrer Sitzung am 10.08.2017 beschlossen, dass über die Frage zur Organisationsform der gemeindlichen Kindertagesstätten der Gemeinde ein Bürgerentscheid durchgeführt wird. Der Bürgerentscheid findet am Sonntag, den 24. September 2017, statt. Die zur Abstimmung gestellte Frage lautet:
„Wollen Sie, dass die Kindertagesstätten der Gemeinde Henstedt-Ulzburg wie ein Eigenbetrieb geführt werden?“
Zur Information der Einwohnerinnen und Einwohner findet am 06.09.2017, Beginn 19.30 Uhr, im Forum des Alstergymnasiums eine Einwohnerversammlung statt.
Henstedt-Ulzburg, 11.08.2017
Gemeinde Henstedt-Ulzburg Der Gemeindeabstimmungsleiter
gez. Joachim Gädigk
News aus Henstedt-Ulzburg
Abstimmungsausschuss
Für die Abstimmung zur Organisationsform der gemeindlichen Kindertagesstätten in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg ist der Gemeindeabstimmungsausschuss gebildet worden.
10. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Kreis Segeberg
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 18.07.2017 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Segeberg folgende 10. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg erlassen:
I. Im § 5 - Ständige Ausschüsse – wird a) im Absatz 1 Buchstabe e) das Aufgabengebiet des Sozial-, Senioren und Gleichstellungs-ausschusses um die Aufgabe „Inklusion“ erweitert. b) Absatz 6 gestrichen.
II. Die 10. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde mit Verfügung des Landrates des Kreises Segeberg vom 20.07.2017 erteilt.
Henstedt-Ulzburg, den 02.08.2017
News aus Henstedt-Ulzburg
Satzung über die Herstellung von notwendigen Stellplätzen und Garagen sowie Abstellanlagen für Fahrräder in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Stellplatzsatzung)
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 14.03.2017 (GVOBl. Schl.-H. 2017, S. 140) sowie § 84 Abs. 1 Nr. 6 und 8 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO SH) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.01.2009 (GVOBl. Schl.-H. 2009, S. 6), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 14.06.2016 (GVOBl. Schl.-H. 2016, S. 369), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 18.07.2017 folgende Satzung erlassen:
Für die Gemeindewahl der Gemeinde Henstedt-Ulzburg am 06. Mai 2018 fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf.
Der Gemeindewahlausschuss hat die Gemeinde in 16 Wahlkreise eingeteilt. Die Wahlkreiseinteilung ist in den Bekanntmachungskästen der Gemeinde veröffentlicht worden. In jedem der 16 Wahlkreise ist eine unmittelbare Bewerberin oder ein unmittelbarer Bewerber, ferner sind 15 Listenbewerberinnen oder Listenbewerber zu wählen.