Bekanntmachungen
4. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Schmutzwassergebührensatzung)
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig Holstein (GO), des § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 und 2 sowie § 6 Abs. 1 - 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG), des § 1 Abs. 1 und § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes, des § 44 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 5 u. 6 des Landeswassergesetzes für Schleswig-Holstein (LWG), sowie § 18 und § 19 a des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der jeweils geltenden Fassung und dem öffentlich rechtlichen Vertrag mit dem Zweckverband Wasserversorgung Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg vom 04.02.1997 wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Henstedt-Ulzburg vom 12.12.2023 folgende 4. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Schmutzwassergebührensatzung) erlassen:
Artikel 1
4 Abs. 1 und 2 werden wie folgt neu gefasst:
§ 4
Gebührensatz und Kostenerstattung
(1) |
Gebühr A Schmutzwasserkanal Benutzungsgebühr: Je m³ Schmutzwassereinleitung in das Kanalnetz |
2,00 € |
Gebühr B Kleinkläranlagen Grundgebühr: Je Kleinkläranlage monatlich Benutzungsgebühr: Je m³ Abfuhrmenge |
6,00 € 22,34 € |
|
Gebühr C Sammelgruben Grundgebühr: Je Sammelgrube monatlich Benutzungsgebühr: Je m³ Abfuhrmenge |
25,62 € 10,84 € |
(2) Kostenerstattungssätze des Abwasser-Zweckverbandes Südholstein (AZV):
- a) Kleinkläranlagen:
- Verwaltungskostenzuschlag je Abfuhr in der vom AZV nachgewiesenen Höhe und
- Aufwandspauschale 107,10 € je Abfuhr
- b) Sammelgruben:
- Verwaltungskostenzuschlag je Abfuhr in der vom AZV nachgewiesenen Höhe und
- Aufwandspauschale 107,10 € je Abfuhr
Artikel 2
Diese 4. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.