Bekanntmachungen

2015

News aus Henstedt-Ulzburg

II. Nachtragssatzung Spielgerätesteuersatzung

II. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuersatzung) vom 19.02.2009

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13. Nachtragssatzung zur Schmutzwassergebührensatzung

13. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Schmutzwassergebührensatzung)

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig Holstein, der §§ 1, 2, und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der jeweils geltenden Fassung, des Artikel II des Gesetzes zur Regelung abgabenrechtlicher Vorschriften vom 24.11.98, der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes und des § 30 des Landeswassergesetzes in der jeweils geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Henstedt-Ulzburg vom 15.12.15 folgende 13. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Schmutzwassergebührensatzung) erlassen:

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9. Nachtragssatzung zur Niederschlagswassergebührensatzung

9. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Niederschlagswassergebührensatzung

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Bauleitplanung - B-Plan 106

Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 106 „Gewerbegebiet Kirchweg Nord", 5. Änderung (Tierheim – Baugrenzen)
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

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Anordnung eines Abbrennverbots von Feuerwerkskörpern

Auf der Grundlage des § 24 Abs. 2 Ziffer 1 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) ordne ich an, dass das ohnehin vom 02.01. bis 30.12. bestehende Abbrennverbot für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 (§ 23 Abs. 1 1. SprengV) im Umkreis von 200 m um reetgedeckte Häuser im gesamten Gemeindegebiet für Feuerwerksraketen und Abschussbecher aus Gas- oder Schreckschusswaffen auch auf den 31.12.2015 und 01.01.2016 ausgedehnt wird.

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Bauleitplanung - B-Plan Nr. 59

Bebauungsplan

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 59 „Gewerbegebiet Ulzburg – Kirchweg / Gutenbergstraße“, 13. Änderung (Aldi/Kik)
hier: Bekanntmachung über die erneute öffentliche Auslegung nach § 4 a BauGB

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Bauleitplanung - B-Plan Nr. 74 Bahnhof

Bebauungsplan

5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74 „Bahnhof“ (Geh-, Fahr- und Leitungsrecht)
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a BauGB

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Anlagen:
Begründung
Planzeichnung

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Bauleitplanung - B-Plan Nr. 148

Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 148 „Pommernstraße / Kisdorfer Straße"
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

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Bauleitplanung - B-Plan Nr. 96 - 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 96

Bebauungsplan

Bauleitplanung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
hier: Bekanntmachung der Veränderungssperre zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 96 „Hofstelle Schacht – Kadener Chaussee (L 75) / Hamburger Straße (L 326)“  (Hofstelle Birkenau)

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Bauleitplanung - B-Plan Nr. 96 „Hofstelle Schacht – Kadener

Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 96 „Hofstelle Schacht – Kadener Chaussee (L75) / Hamburger Straße (L 326)“ (Hofstelle Birkenau), 4. Änderung
hier: Bekanntmachung des geänderten Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2
Baugesetzbuch (BauGB)

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Bekanntmachung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg sowie der Ämter Kaltenkirchen-Land und Kisdorf

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übertragung von Aufgaben des Kreises Segeberg auf die Städte, amtsfreien Gemeinden und Ämter des Kreises Segeberg und von Zuständigkeiten der Landrätin/des Landrates des Kreises Segeberg auf die Bürgermeisterinnen/die Bürgermeister der Städte, amtsfreien Gemeinden und Amtsvorsteherinnen/Amtsvorsteher der Ämter des Kreises Segeberg

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Bauleitplanung - B-Plan Nr 144 - „Rondeel“;

Bauleitplanung - B-Plan Nr. 75 "Zeltplatz Ulmenhof"

Einladung zu einer Informations- und Diskussionsveranstaltung am Dienstag, den 27. Oktober 2015, um 18.30 Uhr, im Ratssaal des Rathauses, Rathausplatz 1, in Henstedt-Ulzburg

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Ergebnis des Bürgerentscheids zum Bebauungsplan 96 „Hofstelle Schacht“

Der Gemeindeabstimmungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12. Oktober 2015 das Ergebnis der Abstimmung über die Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses zur 4. Änderung des Bebauungsplanes 96 „Hofstelle Schacht“ wie folgt festgestellt:

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1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg für das Haushaltsjahr 2015

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 06.10.2015 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

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1. Nachtragshaushaltssatzung

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Informationen zum Bürgerentscheid am 11. Oktober

Wahlurne

Die Bürgerinnen und Bürger von Henstedt-Ulzburg haben am 11. Oktober 2015 die Wahl. Beim Bürgerentscheid zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 96 „Hofstelle Schacht – Kadener Chaussee (L75) / Hamburger Straße (L236)“ geht es um die Frage, wieviel Fläche der Pinnauwiesen bebaut werden darf.
Weiterführende Informationen zum Thema erhalten Sie unter "Bürgerentscheid Pinnauwiesen".

Die detaillierten Ergebnisse aus den einzelnen Wahlbezirken finden Sie auf unserer Wahlseite oder als PDF-Version in der Zusammenstellung im vorläufigen Endergebnis.

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Auslegung der Jahresrechnung 2014 und des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes

Die Jahresrechnung 2014 des Zweckverbandes Fundtiere Segeberg West und der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes
Kaltenkirchen über die Prüfung der Jahresrechnung 2014 liegen vor.
In der Zeit vom 02.11.2015 bis 04.12.2015 liegen die Jahresrechnung 2014 und der Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung während der Öffnungszeiten in Zimmer 0.16 des Rathauses der Gemeinde Henstedt-Ulzburg , Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg, zur Einsicht aus.

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Haushaltssatzung des Zweckverbandes Fundtiere Segeberg West für das Haushaltsjahr 2016

Aufgrund § 14 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und der §§ 77 ff. der Ge-meindeordnung wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 29.09.2015 folgende Haushaltssatzung erlassen:

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I. Nach­tragssatzung zur Satzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über die Erhebung einer Hundesteuer

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S.57) in der z.Z. geltenden Fassung und der §§ 1 und 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) des Landes Schleswig-Holstein vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S.27) in der z.Z. geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 15.09.2015 folgende I. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über die Erhebung einer Hundesteuer vom 24.11.2014 erlassen.

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Abstimmungsbekanntmachung

  1. Am 11.10.2015 findet die Abstimmung zum Bebauungsplan Nr. 96 „Hofstelle Schacht“ in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg statt.

    Die Abstimmung dauert von 8 bis 18 Uhr.

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Verordnung der Gemeinde über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen

Aufgrund des § 5 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (LÖffZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.11.2006 (GVOBl. Schl.-H., S. 243), in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Ladenöffnungszeitengesetz vom 30.11.2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 252) wird für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg verordnet:

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