Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Gemeinde- und Kreiswahlen am 14. Mai 2023
1. Das Wählerverzeichnis für die Gemeinde- und Kreiswahlen für die Wahlbezirke der Gemeinde wird in der Zeit vom 24. April 2023 bis 28. April 2023 während der Öffnungszeiten in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg, EG Zi. 0.02, für Wahlberechtigte zur Einsicht bereit gehalten. Jede wahlberechtigte Person kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine wahlberechtigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes besteht.
Haushaltsplan des Eigenbetriebs Kindertagesstätten Henstedt-Ulzburg der Gemeinde Henstedt-Ulzburg für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des § 106 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit den §§ 1 ff. der Eigenbetriebsverordnung für Schleswig-Holstein sowie der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kindertagesstätten Henstedt-Ulzburg“ der Gemeinde Henstedt-Ulzburg vom 12.12.2018 wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 13.12.2022 folgender Haushaltsplan erlassen:
Haushaltssatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des § 77 der Gemeindeordnung in der bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Fassung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 28.03.2023 folgende Haushaltssatzung erlassen:
Zugelassene Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertretung am 14. Mai 2023
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 24.03.2023 folgende
unmittelbaren Wahlvorschläge (I) und Listenwahlvorschläge (II)
zugelassen. Diese Wahlvorschläge werden hiermit bekannt gemacht (§ 25 Abs. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG), §§ 31 Abs. 1, 87 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO)).
Am Mittwoch, dem 05.04.2023, findet um 18:30 Uhr im Rathaus, Rathausplatz 1, Sitzungsraum 1.22 die nichtöffentliche Sitzung des Polizeibeirates 05/2018-2023 statt. Hierzu sind alle Interessierten herzlich eingeladen. Die komplette Tagesordnung zu dieser Sitzung finden Sie in unserem Bürgerinformationssystem.
News aus Henstedt-Ulzburg
Verordnung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus besonderem Anlass
Aufgrund des § 5 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (LÖffZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.11.2006 (GVOBl. Schl.-H., S. 243), in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Ladenöffnungszeitengesetz vom 30.11.2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 252) wird für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg verordnet.
Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.2.2003 (GVOBl. Schleswig-Holstein, S. 57) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 28.02.2023 folgende Satzung erlassen:
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schleswig-Holstein 2003, S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 04.03.2022 (GVOBl. Schleswig-Holstein 202, S. 153), sowie § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 Satz 1 und 2 und Abs. 2, § 3 Abs. 1 Satz 1, § 3 Abs. 8 und § 18 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005 (GVOBl. Schleswig-Holstein 2005, S. 27), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 04.05.2022 (GVOBl. S. 564), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 28.02.2023 folgende 2. Nachtragssatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über die Erhebung einer Hundesteuer erlassen:
Bebauungsplan Nr. 24 "Dreangel", 4. Änderung (Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Kindertagesstätte) hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
Bebauungsplan Nr. 153 „Beckersbergring", 1. Änderung und Ergänzung (Terrassenüberdachungen und Stellplätze) hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
Ausschuss Neubau Alstergymnasium 05/2018-2023 am 23.02.2023
Am Donnerstag, dem 23.02.2023, findet um 18:30 Uhr im Lernzentrum des Alstergymnasiums, Maurepasstraße 67, 24558 Henstedt-Ulzburg die Sitzung des Ausschusses Neubau Alstergymnasium 5/2018-2023 statt Hierzu sind alle Interessierten herzlich eingeladen. Die komplette Tagesordnung zu dieser Sitzung finden Sie in unserem Bürgerinformationssystem.
News aus Henstedt-Ulzburg
B-Plan Nr. 110 "Gewerbegebiet südlich Heideweg"
Bebauungsplan Nr. 110 „Gewerbegebiet südlich Heideweg", 1. Änderung und Ergänzung hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
Am Montag, dem 30.01.2023, findet um 18:30 Uhr im Ratssaal des Rathauses die Sitzung des Schulleiterwahlausschusses statt. Hierzu sind alle Interessierten herzlich eingeladen. Die komplette Tagesordnung finden Sie in unserem Bürgerinformationssystem.
News aus Henstedt-Ulzburg
Zentrum der Hilfe (Flüchtlingstreff) im CCU
Das Zentrum der Hilfe ist in der Zeit vom 23. Dezember bis 06. Januar geschlossen. Das Team von Henstedt-Ulzburg Hilft wünscht Frohe Weihnachten. Довідковий центр закрито з 23 грудня по 6 січня. Команда Henstedt-Ulzburg Hilft вітає вас із Різдвом Христовим.
News aus Henstedt-Ulzburg
Haushaltssatzung des Zweckverbandes Fundtiere Segeberg West für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund § 14 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 19.12.2022 folgende Haushaltssatzung erlassen:
Auslegung der Jahresrechnung 2021 und des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes
Die Jahresrechnung 2021 des Zweckverbandes Fundtiere Segeberg West und der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes Norderstedt über die Prüfung der Jahresrechnung 2021 liegen vor.
In der Zeit vom 02.01.2023 bis 02.02.2023 liegen die Jahresrechnung 2021 und der Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung während der Öffnungszeiten in Zimmer 0.17 des Rathauses der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg, zur Einsicht aus.
News aus Henstedt-Ulzburg
Wochenmarkt Ulzburg fällt aus
Der an jedem Donnerstag stattfindende Wochenmarkt auf dem Marktplatz Ulzburg fällt am Donnerstag, den 29.12.2022 ersatzlos aus.
News aus Henstedt-Ulzburg
Anordnung eines Abbrennverbots von Feuerwerkskörpern
Auf der Grundlage des § 24 Abs. 2 Ziffer 1 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) ordne ich an, dass das ohnehin vom 02.01. bis 30.12. bestehende Abbrennverbot (§ 23 Abs. 1 und 2 1. SprengV) für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 im Umkreis von 200 m um reetgedeckte Häuser im gesamten Gemeindegebiet für Feuerwerksraketen und Abschussbecher aus Gas- oder Schreckschusswaffen auch auf den 31.12.2022 und 01.01.2023 ausgedehnt wird.
3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Niederschlagswassergebührensatzung) Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig Holstein (GO), des § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 und 2 sowie § 6 Abs. 1 - 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG), des § 1 Abs. 1 und § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes sowie des § 44 Abs. 1, ohne Satz 3, mit Abs. 3 Satz 5 u. 6 des Landeswassergesetzes für Schleswig-Holstein (LWG) in der jeweils geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Henstedt-Ulzburg vom 13.12.2022 folgende 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Niederschlagswassergebührensatzung) erlassen: