33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (teilw. Umwandlung des Sportplatzes der Gemeinschaftsschule Rhen in Wohnbaufläche) hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs einer Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig Holstein (GO), des § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 und 2 sowie § 6 Abs. 1 - 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG), des § 1 Abs. 1 und § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes, des § 44 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 5 u. 6 des Landeswassergesetzes für Schleswig-Holstein (LWG), sowie § 18 und § 19 a des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der jeweils geltenden Fassung und dem öffentlich rechtlichen Vertrag mit dem Zweckverband Wasserversorgung Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg vom 04.02.1997 wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Henstedt-Ulzburg vom 14.12.2021 folgende 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Schmutzwassergebührensatzung) erlassen:
2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig Holstein (GO), des § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 und 2 sowie § 6 Abs. 1 - 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG), des § 1 Abs. 1 und § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes sowie des § 44 Abs. 1, ohne Satz 3, mit Abs. 3 Satz 5 u. 6 des Landeswassergesetzes für Schleswig-Holstein (LWG) in der jeweils geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Henstedt-Ulzburg vom 14.12.2021 folgende 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Niederschlagswassergebührensatzung) erlassen:
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schleswig-Holstein 2003, S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 25.05.2021 (GVOBl. Schleswig-Holstein 2021, S. 566), sowie § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 3 Abs. 1 Satz 1, § 3 Abs. 8 und § 18 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005 (GVOBl. Schleswig-Holstein 2005, S. 27), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 13.11.2019 (GVOBl. S. 425), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 14.12.2021 folgende Satzung erlassen:
Satzung zur Regelung des Wochenmarktverkehrs sowie über die Erhebung von Marktstandgebühren
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, S. 57), der § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2, § 4 Abs. 1 und 2 und § 6 Abs. 1 bis 4 und 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. 2005, S. 27) und des § 71 der Gewerbeordnung vom 22.2.1999 (BGBl. I, S. 202) in der jeweils geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 14.12.2021 folgende Satzung erlassen:
Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straße, Wegen und Plätzen
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25.05.2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 566), des § 26 Abs. 1 und Abs. 6 Satz 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631, berichtigt 2004 S. 140), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.04.2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 430), der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 Satz 1 und 6 Abs. 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005, zuletzt geändert durch Artikel 3 Gesetzes vom 25.05.2021 (GVOBl. S. 566) und des § 6 der Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg vom 15.12.2021 wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 14.12.2021 folgende Gebührensatzung erlassen:
Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straße, Wegen und Plätzen
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. 02. 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25.05.2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 566), und der §§ 21, 23, 26 und 62 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631, berichtigt 2004 S. 140), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.04.2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 430), sowie des § 8 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.06.2007 (BGBl. I, S. 1206), zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 31.05.2021 (BGBl. I S. 1221), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 14.12.2021 folgende Satzung erlassen:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg hat in ihrer Sitzung am 21.09.2021 die Jahresrechnung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg für das Haushaltsjahr 2015, die im Verwaltungshaushalt abschließt, durch Beschlussfassung festgestellt.
Haushaltsplan der Jugendstiftung Henstedt-Ulzburg für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund des § 17 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts (Stiftungsgesetz) in Verbindung mit § 77 Abs.1, § 98 Abs. 1 und § 98 Abs. 2 Satz 1 sowie den §§ 77 ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss des Stiftungsrats vom 02.06.2021 und der Gemeindevertretung vom 17.08.2021 folgender Haushaltsplan erlassen:
1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 des Eigenbetriebs Kindertagesstätten Henstedt-Ulzburg
Aufgrund des § 106 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit den §§ 1 ff. der Eigenbetriebsverordnung für Schleswig-Holstein sowie der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kindertagesstätten Henstedt-Ulzburg“ der Gemeinde Henstedt-Ulzburg vom 12.12.2018 wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 21.09.2021 folgender Haushaltsplan erlassen:
Die für Dienstag, den 19.10.2021, vorgesehene Sitzung der Gemeindevertretung 30/2018-2023 fällt aufgrund nicht dringend zu beratender Tagesordnungspunkte aus. Die nächste Sitzung der Gemeindevertretung ist für Dienstag, den 16.11.2021 vorgesehen.
News aus Henstedt-Ulzburg
Bekanntmachung des Zweckverbandes Fundtiere Segeberg West / Auslegung der Jahresrechnung 2020
Auslegung der Jahresrechnung 2020 und des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes
Die Jahresrechnung 2020 des Zweckverbandes Fundtiere Segeberg West und der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes Norderstedt über die Prüfung der Jahresrechnung 2020 liegen vor.
In der Zeit vom 25.10.2021 bis 25.11.2021 liegen die Jahresrechnung 2020 und der Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung während der Öffnungszeiten in Zimmer 0.14 des Rathauses der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg, zur Einsicht aus.